Förderung von Kindern
bis zum Schuleintritt im Rahmen der Eingliederungshilfe SGB IX oder XII.
Individuell begleitende Förderung im häuslichen Bereich oder in der Kindertagesstätte.
Eine heilpädagogische Entwicklungsbegleitung kann für ihr Kind sinnvoll/notwendig sein wenn:
Ihr Kinderarzt oder der Kindergarten hat Sie auf Auffälligkeiten Ihres Kindes aufmerksam gemacht
Eine zu frühe oder komplizierte Geburt hat zu Entwicklungsverzögerungen und/oder weiteren Beeinträchtigungen Ihres Kindes geführt
Es gibt bereits Diagnosen, die eine heilpädagogische Entwicklungsbegleitung erforderlich machen
Sie machen sich Gedanken/Sorgen/sehen Handlungsbedarf, weil Ihr Kind z.B.
Jedes Kind zeigt uns seine eigene Geschichte im Zusammenspiel von ureigenen Charakter- und Körperstrukturen, welche sich je
nach Entwicklungsphase und Umwelt unterschiedlich und individuell ausprägen.
Was hat das Kind in der jeweiligen Entwicklungsphase ausprägen können/nicht oder wenig ausprägen/entwickeln können?
Wie können wir eine heilpädagogische Begleitung, das häusliche Umfeld und die Kindertagesstätte optimale Bedingungen/Erlebnisräume
zur Nachreifung/Entwicklungsbegleitung des Kindes schaffen?
Diese Felder werden gemeinsam sorgfältig angeschaut und besprochen..
Integrativ- inklusiv begleitende heilpädagogische Maßnahmen in Kindertagesstätten,
für Kinder die nachweislich von einer Entwicklungsverzögerung bedroht- oder behindert sind.
Antragstellung mit der entsprechenden Diagnostik, Begutachtung und Kostenübernahme erfolgt über die Kontaktaufnahme in der entsprechenden Kindertagesstätte.