Mobile Frühförderung – im häuslichen Bereich oder Kita


 

Förderung von Kindern 

bis zum Schuleintritt im Rahmen der Eingliederungshilfe SGB IX oder XII.

Individuell begleitende Förderung im häuslichen Bereich oder in der Kindertagesstätte.


Eine heilpädagogische Entwicklungsbegleitung kann für ihr Kind sinnvoll/notwendig sein wenn:

 

Ihr Kinderarzt oder der Kindergarten hat Sie auf Auffälligkeiten Ihres Kindes aufmerksam gemacht

Eine zu frühe oder komplizierte Geburt hat zu Entwicklungsverzögerungen und/oder weiteren Beeinträchtigungen Ihres Kindes geführt

Es gibt bereits Diagnosen, die eine heilpädagogische Entwicklungsbegleitung erforderlich machen

Sie machen sich Gedanken/Sorgen/sehen Handlungsbedarf, weil Ihr Kind z.B.

  • sehr unruhig ist
  • auffallend still ist
  • sehr ängstlich ist
  • Gefahren nicht altersgemäß einschätzt/hohe Risikobereitschaft zeigt
  • wenig und/oder undeutlich spricht
  • viel schreit
  • kontaktarm ist
  • bestimmte grob- und feinmotorische Bewegungen/Aktivitäten meidet bzw. nicht entwicklungs- und altersgemäß umsetzt
  • sich nicht altersentsprechend konzentrieren kann
  • ...oder andere Auffälligkeiten zeigt, die Ihnen Gedanken machen.

 

   Jedes Kind zeigt uns seine eigene Geschichte im Zusammenspiel von ureigenen Charakter- und Körperstrukturen, welche sich je

   nach Entwicklungsphase und Umwelt unterschiedlich und individuell ausprägen.

    Was hat das Kind in der jeweiligen Entwicklungsphase ausprägen können/nicht oder wenig ausprägen/entwickeln können?

    Wie können wir eine heilpädagogische Begleitung, das häusliche Umfeld und die Kindertagesstätte optimale Bedingungen/Erlebnisräume

    zur Nachreifung/Entwicklungsbegleitung des Kindes schaffen?

 

   Diese Felder werden gemeinsam sorgfältig angeschaut und besprochen..

 


Einzelintegrations-Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen

Integrativ- inklusiv begleitende heilpädagogische Maßnahmen in Kindertagesstätten,

 

für Kinder die nachweislich von einer Entwicklungsverzögerung bedroht- oder behindert sind.

Antragstellung mit der entsprechenden Diagnostik, Begutachtung und Kostenübernahme erfolgt über die Kontaktaufnahme in der entsprechenden Kindertagesstätte.